Datum der Veröffentlichung: 05.07.2023; aktualisiert am 23.09.2026

I. NC Management GmbH

1. Transparenz bei den Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken

Wegen des Investmentfokus und der Art der potenziellen Zielunternehmen im Technologie- und Softwaresektor geht die NC Management GmbH („NC Management“, LEI: 391200WJQ18NB0INKL81) grundsätzlich nicht davon aus, dass ein Ereignis oder eine Bedingung in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, dessen beziehungsweise deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnte (sogenannte "Nachhaltigkeitsrisiken" im Sinne der SFDR). Nachhaltigkeitsrisiken stehen deshalb bei den Investitionsentscheidungen von NC Management nicht im Vordergrund.

2. Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen der Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

NC Management berücksichtigt keine nachteiligen Auswirkungen seiner Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren und verwendet deshalb nicht die in Anhang I der technischen Regulierungsstandards (Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288, „RTS“) aufgeführten Nachhaltigkeitsindikatoren, um mögliche nachteilige Auswirkungen zu bewerten.

Nachhaltigkeitsfaktoren sind Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte sowie die Bekämpfung von Korruption und Bestechung.

Die von NC Management verwalteten Fonds werden gegebenenfalls signifikante Minderheitsbeteiligungen an den Portfoliounternehmen halten. Solche Minderheitsbeteiligungen reichen jedoch in der Regel nicht aus, um die Portfoliounternehmen zur Erhebung und Bereitstellung der Daten zu bewegen, die erforderlich sind, um die wichtigsten negativen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren im Sinne der SFDR zu bewerten.

Zudem gestaltet sich die Datengewinnung bzw. Datenqualität in kleinen Portfoliounternehmen zum Teil schwierig, da die Datenerhebung für die in der Regel kleinen Managementteams der Portfoliounternehmen häufig eine wirtschaftlich unverhältnismäßige Belastung darstellt.

3. Offenlegung hinsichtlich Vergütungspolitik

Als registrierter Verwalter europäischer Risikokapitalfonds (EuVECA) im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 345/2013 über europäische Risikokapitalfonds („EuVECA-Verordnung") und als registrierter Verwalter alternativer Investmentfonds im Sinne des § 2 Abs. 4 und Abs. 6 Kapitalanlagegesetzbuch („KAGB") verfügt NC Management nicht über eine Vergütungsrichtlinie oder -politik.

II. NC Growth Fund I GmbH & Co. KG

1. Zusammenfassung

NC Growth Fund I GmbH & Co. KG (“NC Growth Fund I”), verwaltet durch NC Management, bewirbt ökologische und soziale Merkmale.

NC Growth Fund I konzentriert sich auf Eigenkapital und eigenkapitalähnliche Investments in wachsende Technologie-Unternehmen hauptsächlich in der DACH Region, die dazu beitragen, das Leben der Kunden und Mitarbeiter der Portfoliounternehmen zu erleichtern.

Der Rahmen, mit dem NC Growth Fund I ESG-Aspekte in den Lebenszyklus eines Investments integriert, umfasst vier Phasen: Auswahl und Screening, Due-Diligence vor der Investition, Verwaltung im Portfolio und Exit. Jede Investition wird anhand einer verbindlichen Ausschlussliste für bestimmte Branchen und Produkte geprüft und nicht weiterverfolgt, wenn sie im Widerspruch zur Ausschlussliste steht. Die Ausschlussliste umfasst u. a. Waffen oder Munition, Hardcore Pornografie, Tabak, Glücksspiel und das Klonen von Menschen. 100 % des investierten Kapitals werden den Kriterien der Ausschlussliste entsprechen, die während des gesamten Investitionsprozesses berücksichtigt wird.

Darüber hinaus wird jedes Investment vor der Investitionsentscheidung und regelmäßig während der gesamten Laufzeit des Investments auf ESG bezogene Daten geprüft.

Die ESG bezogenen Daten erhebt NC Growth Fund I in regelmäßigen Abständen bei seinen Portfoliounternehmen. Zu diesem Zweck verwendet NC Growth Fund I eine mitentwickelte Softwarelösung, um getroffene Maßnahmen und die ESG Entwicklung insgesamt in den Portfoliounternehmen zu dokumentieren. NC Growth Fund I überwacht die ESG-KPIs, die die ökologischen und sozialen Merkmale erfassen, und erstattet seinen Anlegern jährlich Bericht.

Während des Anlagezeitraums arbeitet NC Growth Fund I aktiv mit dem Management des jeweiligen Portfoliounternehmens zusammen, um ESG-Angelegenheiten zu überwachen und zu regeln. In den Fällen, in denen wesentliche ESG-Risiken identifiziert und als inakzeptabel eingestuft werden, wird ein Plan zur Verbesserung oder Behebung des Problems entwickelt und mit dem Management vereinbart.

2. Kein nachhaltiges Investitionsziel

Mit NC Growth Fund I werden ökologische oder soziale Merkmale beworben (Artikel 8 SFDR), aber keine nachhaltigen Investitionen angestrebt (Artikel 9 SFDR).

3. Ökologische oder soziale Merkmale

NC Growth Fund I verpflichtet sich nicht, nachhaltige Investitionen im Sinne der SFDR oder Investitionen mit an der Verordnung (EU) 2020/852 (die „EU-Taxonomie“) orientierten Umweltzielen zu tätigen. NC Growth Fund I strebt jedoch an, dass seine Investitionen mit den beworbenen ökologischen und sozialen Merkmalen in Einklang gebracht werden.

NC Growth Fund I bewirbt die folgenden ökologischen und sozialen Merkmale:



4. Anlagestrategie

NC Growth Fund I beabsichtigt, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ein Portfolio von Eigenkapital- und eigenkapitalähnlichen Beteiligungen in wachsende Technologieunternehmen aufzubauen, zu halten und zu verwalten, die sich hauptsächlich auf Business-to-Business-Softwareprodukte konzentrieren, die das Leben von Kunden und Mitarbeitern erleichtern. Diese Zielunternehmen weisen in der Regel viele der folgenden Merkmale auf:


Die Anlagestrategie ist Grundlage für Investitionsentscheidungen, die auf Faktoren wie Investitionszielen und Risikotoleranz basieren. NC Growth Fund I beabsichtigt, die oben genannten ökologischen und sozialen Merkmale zu fördern und hat seine Anlagestrategie entsprechend angepasst.

Um zu messen, wie die ökologischen und sozialen Merkmale erreicht werden, wurde ein eigener Rahmen auf der Grundlage der UN Principles for Responsible Investment (UN PRI) entwickelt. Ausgehend von den UN PRI hat der Fonds sechs Unternehmensgrundsätze abgeleitet:



Um die ökologischen und sozialen Merkmale entsprechend zu fördern, wendet NC Growth Fund I eine verbindliche Ausschlussliste an, nach der die folgenden Branchen für Investments ausgeschlossen sind:



NC Growth Fund I setzt auf bestmögliche Due-Diligence-Prozesse in verschiedenen Bereichen. Jede potenzielle Investition wird im Hinblick auf kommerzielle, technologische, rechtliche, steuerliche und ESG-Merkmale untersucht. Die ESG-Due-Diligence basiert auf einem firmeneigenen Rahmen, der Objektivität und Messbarkeit gewährleisten soll.

5. Aufteilung der Investitionen

NC Growth Fund I beabsichtigt 100 % seines Kapitals in Portfoliounternehmen zu investieren, die den vom NC Growth Fund I beworbenen ökologischen und sozialen Merkmalen entsprechen, insbesondere sollen alle Investitionen im Einklang mit der unter II.3. genannten Ausschlussliste stehen.

NC Growth Fund I verpflichtet sich nicht, nachhaltige Investitionen mit an der EU-Taxonomie ausgerichteten Umweltzielen zu tätigen, und sieht daher keinen Mindestanteil an ökologisch nachhaltigen Investitionen vor.

6. Überwachung der ökologischen oder sozialen Merkmale

Um die von NC Growth Fund I beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale zu erreichen, überwacht NC Growth Fund I seine Portfoliounternehmen sorgfältig auf Einhaltung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale.

Um eine objektive Messbarkeit der geförderten ökologischen und sozialen Merkmale zu gewährleisten, wurden für jedes der geförderten Merkmale fünf Entwicklungsszenarien entwickelt. Jedes Szenario beschreibt genau, was ein Unternehmen tun muss, um die nächste Entwicklungsstufe in einem bestimmten Merkmal zu erreichen. Die folgende Tabelle zeigt einen Auszug aus der Entwicklungsszenario-Matrix.



Darüber hinaus wurde die firmeneigene Entwicklungsszenario-Matrix in eine gemeinsam entwickelte Softwareplattform übertragen, um eine umfassende Dokumentation der Bewertungen, der Gründe zu den bewerteten Entwicklungsgraden, der abgeleiteten Maßnahmen und der ESG-Entwicklung pro Portfoliounternehmen insgesamt sicherzustellen.

Für jedes Portfoliounternehmen werden jährliche Bewertungen durchgeführt. Um die Objektivität weiter zu gewährleisten, wird die Bewertung in Management-Sitzungen durchgeführt und durch eine umfangreiche interne Dokumentation ergänzt.

7. Methoden für ökologische oder soziale Merkmale

Die von NC Growth Fund I angewandte Methode besteht in der strikten Einhaltung der insbesondere unter II.4. und II.6. beschriebenen Verfahren in der Anlage- und Haltephase.

8. Datenquellen und -verarbeitung

Abgesehen von der Due Diligence (wie unter II.10. beschrieben), dem Monitoring und der regelmäßigen Kommunikation zwischen NC Management und den Portfoliounternehmen von NC Growth Fund I werden weitere Recherchen und Prüfungen von NC Management nicht regelmäßig durchgeführt, zumindest so lange an den vom Portfolio gemeldeten Daten kein Anlass für begründete Zweifel besteht.

9. Beschränkungen hinsichtlich der Methoden und Daten

Rechtliche Beschränkungen können dazu führen, dass NC Growth Fund I nicht die vollständige Einhaltung aller Anforderungen der SFDR gewährleisten kann. Insbesondere kann NC Growth Fund I nicht mit wirtschaftlich vertretbaren Mitteln die Einhaltung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ in allen seinen Beteiligungsunternehmen überwachen. NC Growth Fund I geht auch davon aus, dass die Überwachung und Berichterstattung über die Einhaltung dieses Grundsatzes eine wirtschaftlich unverhältnismäßige Belastung für die in der Regel kleinen Managementteams seiner Portfoliounternehmen darstellen würde.

10. Sorgfaltspflicht

Die Beurteilung, wie sich das mögliche Investment von NC Growth Fund I in ein potenzielles Portfoliounternehmen zu den beworbenen ökologischen und sozialen Merkmalen verhält, wird als Teil des Due-Diligence-Prozesses vor der Investition durchgeführt. Über diese Due-Diligence-Prüfung und die regelmäßige Überwachung hinaus können weitere Prüfungen durchgeführt werden, wenn und soweit NC Management dies in einem bestimmten Fall für angemessen hält, eine Ad-hoc-Prüfung durchzuführen. NC Management beabsichtigt nicht, externe Dienstleister zur Prüfung der Vereinbarkeit eines Investments mit den ökologischen und sozialen Merkmalen von NC Growth Fund I zu beauftragen.

11. Mitwirkungspolitik

Zum einen wird der umfassende Due-Diligence-Prozess durch eine Vielzahl von Management-Sitzungen ergänzt, um die Good-Governance-Praktiken persönlich beurteilen zu können. Darüber hinaus wird das potentielle Portfoliounternehmen auch auf entsprechende Good-Governance-Leitlinien umfassend geprüft. Zum anderen sind Good-Governance-Praktiken Teil der ESG-Due-Diligence. Darüber hinaus findet in jedem Investmentprozess eine steuerliche Due-Diligence-Prüfung statt, um die Einhaltung einschlägiger Steuervorschriften zu gewährleisten.

12. Bestimmter Referenzwert

Der oben erläuterte unternehmenseigene ESG-Rahmen dient auch als Referenzindex. Referenzindizes von Dritten werden derzeit nicht herangezogen.


III. NC Growth Fund II GmbH & Co. KG

1. Zusammenfassung

NC Growth Fund II GmbH & Co. KG (“NC Growth Fund II”), verwaltet durch NC Management, bewirbt ökologische und soziale Merkmale.

NC Growth Fund II ist fokussiert auf Eigenkapitalbeteiligungen und eigenkapitalähnliche Investments in wachsende Technologie-Unternehmen, die hauptsächlich auf Business-to-Business-Softwareprodukte ausgerichtet sind und bereits eine Marktakzeptanz für ihre Produkte erreicht haben, hauptsächlich in der DACH-Region (Deutschland, Österreich und Schweiz), wobei bis zu 20 % der Kapitalzusagen außerhalb der DACH-Region in Europa investiert werden können.

Der Rahmen, mit dem NC Growth Fund II ESG-Aspekte in den Lebenszyklus eines Investments integriert, umfasst vier Phasen: Auswahl und Screening, Due-Diligence vor der Investition, Verwaltung im Portfolio und Exit.

Jede Investition wird anhand einer verbindlichen Ausschlussliste, die im Gesellschaftsvertrag des NC Growth Fund II enthalten ist, für bestimmte Branchen und Produkte geprüft und nicht weiterverfolgt, wenn sie im Widerspruch zur Ausschlussliste steht. Die Ausschlussliste umfasst u. a. Waffen oder Munition, Hardcore Pornografie, Tabak, Glücksspiel und das Klonen von Menschen. 100 % des investierten Kapitals werden den Kriterien der Ausschlussliste entsprechen, die während des gesamten Investitionsprozesses berücksichtigt wird.

Darüber hinaus wird jedes Investment vor der Investitionsentscheidung und regelmäßig während der gesamten Laufzeit des Investments auf ESG bezogene Daten geprüft.

Die ESG bezogenen Daten erhebt NC Growth Fund II in regelmäßigen Abständen bei seinen Portfoliounternehmen. Zu diesem Zweck verwendet NC Growth Fund II eine mitentwickelte Softwarelösung, um getroffene Maßnahmen und die ESG-Entwicklung insgesamt in den Portfoliounternehmen zu dokumentieren. NC Growth Fund II überwacht die ESG-KPIs, die die ökologischen und sozialen Merkmale erfassen, und erstattet seinen Anlegern jährlich Bericht.

Während des Anlagezeitraums arbeitet NC Growth Fund II aktiv mit dem Management des jeweiligen Portfoliounternehmens zusammen, um ESG-Angelegenheiten zu überwachen und zu regeln. In den Fällen, in denen wesentliche ESG-Risiken identifiziert und als inakzeptabel eingestuft werden, wird ein Plan zur Verbesserung oder Behebung des Problems entwickelt und mit dem Management vereinbart.

2. Kein nachhaltiges Investitionsziel

Mit NC Growth Fund II werden ökologische oder soziale Merkmale beworben (Artikel 8 SFDR), aber keine nachhaltigen Investitionen angestrebt (Artikel 9 SFDR).

3. Ökologische oder soziale Merkmale

NC Growth Fund II verpflichtet sich nicht, nachhaltige Investitionen im Sinne der SFDR oder Investitionen mit an der Verordnung (EU) 2020/852 (die „EU-Taxonomie“) orientierten Umweltzielen zu tätigen. NC Growth Fund II strebt jedoch an, dass seine Investitionen mit den beworbenen ökologischen und sozialen Merkmalen in Einklang gebracht werden.

NC Growth Fund II bewirbt die folgenden ökologischen und sozialen Merkmale.

Ökologische und soziale Merkmale des NC Growth Fund II

4. Anlagestrategie

NC Management beabsichtigt für NC Growth Fund II ein Portfolio von Eigenkapital- und eigenkapitalähnlichen Beteiligungen in wachsende Technologieunternehmen aufzubauen, zu halten und zu verwalten, die sich hauptsächlich auf Business-to-Business-Softwareprodukte konzentrieren und bereits eine Marktakzeptanz für ihre Produkte erreicht haben, vorwiegend in der DACH-Region (Deutschland, Österreich und Schweiz), wobei bis zu 20 % der Kapitalzusagen außerhalb der DACH-Region in Europa investiert werden. Diese Zielunternehmen weisen in der Regel viele der folgenden Merkmale auf:



Die Anlagestrategie ist Grundlage für Investitionsentscheidungen, die auf Faktoren wie Investitionszielen und Risikotoleranz basieren. NC Growth Fund II beabsichtigt, die oben genannten ökologischen und sozialen Merkmale zu fördern und hat seine Anlagestrategie entsprechend ausgerichtet.

Um zu messen, wie die ökologischen und sozialen Merkmale erreicht werden, hat NC Management einen eigenen Rahmen für NC Growth Fund II auf der Grundlage der UN Principles for Responsible Investment (UN PRI) entwickelt. Ausgehend von den UN PRI hat NC Management für NC Growth Fund II sechs Unternehmensgrundsätze abgeleitet:

Sechs Unternehmensgrundsätze auf Grundlage der UN Principles for Responsible Investment

Um die ökologischen und sozialen Merkmale entsprechend zu fördern, wendet NC Growth Fund II eine verbindliche Ausschlussliste an, die NC Growth Fund II daran hindert, in folgende Branchen zu investieren:



Es wird klargestellt, dass Dual-Use-Technologien und -Dienstleistungen, d. h. Lösungen, die sowohl zivilen als auch militärischen Zwecken dienen können, nicht den vorstehend genannten Beschränkungen unterliegen. Darüber hinaus gilt ein Portfoliounternehmen, dessen hauptsächliche Tätigkeiten und Geschäftserlöse im Wesentlichen auf Dienstleistungen gegenüber den von der vorstehenden Ausschlussliste erfassten Unternehmen oder auf der Lieferung von Produkten an solche Unternehmen beruhen, nicht als ein Unternehmen, welches unter die Ausschlussliste fällt (dies schließt insbesondere Portfoliounternehmen ein, die in erster Linie mit der Produktion, Herstellung oder dem Verkauf von Computertechnologie, optischen Instrumenten, Hochpräzisionsgeräten, Kommunikationsgeräten, Software, medizinischem Bedarf, Impfstoffen oder ähnlichen Produkten befasst sind).

NC Growth Fund II bewertet die Praktiken guter Unternehmensführung der Portfoliounternehmen, unter anderem in Bezug auf solide Managementstrukturen, Mitarbeiterbeziehungen, Personalvergütung und Steuer-Compliance, und setzt auf bestmögliche Due-Diligence-Prozesse in verschiedenen Bereichen. Jede potenzielle Investition wird im Hinblick auf kommerzielle, technologische, rechtliche, steuerliche und ESG-Merkmale untersucht. Die ESG-Due-Diligence basiert auf einem firmeneigenen Rahmen, der Objektivität und Messbarkeit gewährleisten soll.

5. Aufteilung der Investitionen

NC Growth Fund II beabsichtigt 100 % seines Kapitals in Portfoliounternehmen zu investieren, die den vom NC Growth Fund II beworbenen ökologischen und sozialen Merkmalen entsprechen, insbesondere sollen alle Investitionen im Einklang mit der unter III.3. genannten Ausschlussliste stehen. NC Growth Fund II kann direkt oder indirekt in Portfoliounternehmen investieren.

NC Growth Fund II verpflichtet sich nicht, nachhaltige Investitionen mit an der EU-Taxonomie ausgerichteten Umweltzielen zu tätigen, und sieht daher keinen Mindestanteil an ökologisch nachhaltigen Investitionen vor.

6. Überwachung der ökologischen oder sozialen Merkmale

Um die von NC Growth Fund II beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale zu erreichen, überwacht NC Management für NC Growth Fund II sorgfältig die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale.

Um eine objektive Messbarkeit der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale zu gewährleisten, hat NC Management für jedes der beworbenen Merkmale fünf Entwicklungsszenarien entwickelt. Jedes Szenario beschreibt genau, was ein Unternehmen tun muss, um die nächste Entwicklungsstufe in einem bestimmten Merkmal zu erreichen. Die folgende Tabelle zeigt einen Auszug aus der Entwicklungsszenario-Matrix.

Auszug aus der Entwicklungsszenario-Matrix mit fünf Reifegraden

Darüber hinaus wurde die firmeneigene Entwicklungsszenario-Matrix in eine gemeinsam entwickelte Softwareplattform übertragen, um eine umfassende Dokumentation der Bewertungen, der Gründe zu den bewerteten Entwicklungsgraden, der abgeleiteten Maßnahmen und der ESG-Entwicklung pro Portfoliounternehmen insgesamt sicherzustellen.

NC Management führt für jedes Portfoliounternehmen des NC Growth Fund II jährliche Bewertungen durch. Um die Objektivität weiter zu gewährleisten, wird die Bewertung in Management-Sitzungen durchgeführt und durch eine umfangreiche interne Dokumentation ergänzt.

7. Methoden für ökologische oder soziale Merkmale

Die für NC Growth Fund II angewandte Methode besteht in der strikten Einhaltung der insbesondere unter III.4. und III.6. beschriebenen Verfahren in der Anlage- und Haltephase.

8. Datenquellen und -verarbeitung

NC Management verwendet Daten der Portfoliounternehmen des NC Growth Fund II, um sich an die beworbenen Merkmale halten zu können. Die Datenqualität wird durch vertragliche Berichtspflichten sichergestellt, die in der Regel mit den Portfoliounternehmen vereinbart werden, soweit solche Pflichten durchsetzbar sind, wobei zu berücksichtigen ist, dass NC Growth Fund II möglicherweise wesentliche Minderheitsbeteiligungen an seinen Portfoliounternehmen hält, was die Verhandlungsposition von NC Management gegenüber dem jeweiligen Portfoliounternehmen einschränken kann. Darüber hinaus unterstützt NC Management seine Portfoliounternehmen beim Aufbau geeigneter Berichtsstrukturen für ESG-bezogene Daten, um die Datenqualität weiter zu verbessern. Die Datenqualität wird zudem durch Plausibilitätsprüfungen seitens NC Management sichergestellt. Sobald NC Management die Daten erhalten hat, werden diese aggregiert, auf Konsistenz geprüft und mithilfe der proprietären Softwareplattform des NC Growth Fund II verarbeitet. Keine der von NC Management zur Verfügung gestellten Daten beruht auf Schätzungen. Abgesehen von der Due Diligence (wie unter III.10. beschrieben), dem Monitoring und der regelmäßigen Kommunikation zwischen NC Management und den Portfoliounternehmen von NC Growth Fund II werden weitere Recherchen und Prüfungen von NC Management nicht regelmäßig durchgeführt, zumindest so lange an den vom Portfolio gemeldeten Daten kein Anlass für begründete Zweifel besteht.

9. Beschränkungen hinsichtlich der Methoden und Daten

Rechtliche Beschränkungen können dazu führen, dass NC Growth Fund II nicht die vollständige Einhaltung aller Anforderungen der SFDR gewährleisten kann. Zudem kann für NC Growth Fund II nicht mit wirtschaftlich vertretbaren Mitteln überwacht werden, dass der Grundsatz der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen eingehalten wird. Es ist ferner davon auszugehen, dass die Überwachung und Berichterstattung über die Einhaltung dieses Grundsatzes eine wirtschaftlich unverhältnismäßige Belastung für die in der Regel kleinen Managementteams der Portfoliounternehmen darstellen würde.

Dennoch wird erwartet, dass diese Einschränkungen – basierend auf den Erfahrungen von NC Management mit dem Vorgängerfonds – die beworbenen Merkmale nicht beeinträchtigen werden, da die beworbenen Merkmale in erster Linie durch die Anwendung der verbindlichen Ausschlussliste und das laufende ESG-Monitoring auf der Grundlage des proprietären Rahmens des NC Growth Fund II eingehalten werden, die beide unabhängig von den oben beschriebenen Einschränkungen funktionieren.

10. Sorgfaltspflicht

Die Beurteilung, wie sich ein Investment von NC Growth Fund II in ein potenzielles Portfoliounternehmen zu den beworbenen ökologischen und sozialen Merkmalen verhält, wird von NC Management als Teil des Due-Diligence-Prozesses vor der Investition für NC Growth Fund II durchgeführt. Über diese Due-Diligence-Prüfung und die regelmäßige Überwachung hinaus können weitere Prüfungen durchgeführt werden, wenn und soweit NC Management dies in einem bestimmten Fall für angemessen hält, eine Ad-hoc-Prüfung durchzuführen. NC Management beabsichtigt nicht, externe Dienstleister zur Prüfung der Vereinbarkeit eines Investments mit den ökologischen und sozialen Merkmalen des NC Growth Fund II zu beauftragen.

11. Mitwirkungspolitik

Im Rahmen seiner Anlagestrategie verfolgt NC Management für NC Growth Fund II Mitwirkungsstrategien, die darauf abzielen, die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale einzuhalten. Während der gesamten Haltedauer steht NC Management in aktivem Austausch mit dem Management der Portfoliounternehmen des NC Growth Fund II, um ESG-Belange fortlaufend zu überwachen und zu steuern. Dieses Engagement umfasst regelmäßige Management-Sitzungen, die Erhebung und Überprüfung ESG-bezogener Daten über die proprietäre Softwareplattform des NC Growth Fund II sowie jährliche ESG-Bewertungen, die für jedes Portfoliounternehmen auf der Grundlage der in Abschnitt III.6 genannten Maturity Scenario Matrix durchgeführt werden. In Fällen, in denen wesentliche ESG-Risiken oder -Mängel festgestellt werden, würde NC Management einen Plan erarbeiten und mit dem Management des betreffenden Portfoliounternehmens abstimmen, um die identifizierten Themen innerhalb eines angemessenen Zeitraums zu verbessern oder zu beheben. Darüber hinaus werden Praktiken guter Unternehmensführung, einschließlich solider Managementstrukturen, Mitarbeiterbeziehungen, Personalvergütung und Steuer-Compliance, von NC Management im Rahmen des Due-Diligence-Prozesses vor der Investition bewertet (wie in Abschnitt III.10 näher beschrieben) und unterliegen einer laufenden Überwachung während der Haltedauer, jeweils vorbehaltlich der Datenverfügbarkeit und datenschutzrechtlicher Einschränkungen sowie etwaiger Beschränkungen, die sich aus der Position des NC Growth Fund II als Minderheitsgesellschafter im jeweiligen Portfoliounternehmen ergeben.

12. Bestimmter Referenzwert

Der oben erläuterte unternehmenseigene ESG-Rahmen dient auch als Referenzindex. Referenzindizes von Dritten werden derzeit nicht herangezogen.